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Donnerstag, 2. Februar 2012

Segen oder Fluch? Google Plus

Google ist sowohl national als international Marktführer unter den Suchmaschinen. Gleichzeitig bietet das Unternehmen zusätzliche Dienste wie Google Plus für die Nutzer an. Weiterhin gehört die in den USA bereits verfügbare personalisierte Internetsuche “Search-plus Your World” ebenfalls zu dem Portfolio von Google. Obwohl dieser Dienst vor allem für Unternehmen zahlreiche Vorteile bringen kann, hat er doch Kritiker, die sich dem Datenschutz verschrieben haben, auf den Plan gerufen.

So wird der Dienst unter anderem als eine regelrechte Datenkrake bezeichnet, da “Search-plus Your World” in der Lage ist, die Profile der Google Plus Nutzer auszuwerten. Zusätzlich forciert dieser Dienst auch das Empfehlungsmarketing. Um die personalisierte Onlinesuche nutzen können, muss der Nutzer bei Google Plus angemeldet und eingeloggt sein. Dann ist es möglich, dass er persönliche Empfehlungen, die unter anderem mit Bildern und Fotos aus seinem Nutzerbereich erhält. Derzeit ist der Dienst in Deutschland noch nicht verfügbar. Dennoch wird jetzt schon deutlich, welche Vorteile zukünftig eine Mitgliedschaft bei Google Plus vor allem für Unternehmen haben kann. Dann ist es möglich, dass die Unternehmen und Marken mit ihren Google Plus Seiten durchaus sehr prominent in den Suchergebnissen erscheinen können. Auch wenn die Erwartungen, die an diesen Dienst geknüpft werden, anfangs eher niedrig ausfallen sollten, ist es doch eine ideale Möglichkeit, mit dem neuen Tool zu experimentieren.

Bereits jetzt sollte sich der Nutzer darüber im Klaren sein, dass trotz einer Nichtveröffentlichung der persönlichen Daten Suchmaschinen dennoch in der Lage sind, diese aufzufinden und zu verwenden. So erwägt die Verbraucherschutzorganisation Electronic Privacy Informatic Center (Epic), ob sie eine Beschwerde  wegen der Verletzung des Datenschutzes einreichen soll. Können persönliche Daten von den Suchdiensten abgefragt werden, stelle dies eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung dar, heißt es aus Anwaltskreisen. Laut  Vorschlag zum EU-Datenschutz sollen zukünftig Social Network-Betreiber vor Verwendung der Daten erst eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen. Ferner wird auch das Recht auf Löschung bei Beendigung der Mitgliedschaft angestrebt.

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